Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich bin Beamter einer Bundesbehörde. Vor kurzem hat es eine tarifliche Einigung im Öffentlichen Dienst gegeben.
Wann kann ich ungefähr damit rechnen, dass dieses Ergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird (ganz grober Zeitrahmen)?
Ist damit zu rechnen, dass dieses zeitgleich, wirkungsgleich und inhaltsgleich passiert? Wie sehen SIe da so die Tendenzen im Bundestag v.a. im federführenden Innenausschuss aus, in dem Sie ja sitzen?
Schon mal vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
auch die Bundesbeamten haben ein Recht, auf eine angemessene Anhebung ihrer Bezüge. Die Beratungen haben bereits begonnen. Ich werde mich dafür einsetzen, daß der Abschluß im Tarifbereich wirkungsgleich auf den Bereich der Bundesbeamten übertragen wird. Ich rechne bald mit Ergebnissen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB