Frage an Dieter Wiefelspütz von Andrea H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
die Leute hier haben leider Recht. Sie antworten nicht wirklich und weichen ständig aus. Mir haben Sie geantwortet:
´die Dinge liegen ziemlich einfach. Wenn ein Straftäter, der ein schweres Verbrechen begangen hat, Spuren hinterlassen hat, mit deren Hilfe die Straftat aufgeklärt werden kann, müssen die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, auf diese Spuren zugreifen zu dürfen.´
Herr Wiefelspütz, es ging aber darum, daß es diese Spuren nur deshalb gibt, weil der Staat ohne konkreten Anlaß auch die Spuren völlig unschuldiger, nämlich aller Menschen aufzeichnen läßt und nur dadurch auch an die Spuren der Verbrecher kommt. Es ging darum, ob der Zweck dieses Mittel heiligt. Und es ging um die Frage, weshalb Sie das in einem Lebensbereich (Telekommunikation) befürworten, in einem anderen (Mautdaten) jedoch mit der Begründung ablehnen, das Mautsystem sei kein Fahndungssystem. Ist denn Ihrer Meinung nach die Telekom ein Fahndungssystem?
Da Sie meiner Frage ausweichen und so tun, als hätten Sie sie nicht verstanden: War Sie Ihnen so unangenehm?
mfg. A. Hornung
Sehr geehrte Frau Hornung,
ich bin seit geraumer Zeit der Überzeugung, daß Mautdaten im Einzelfall kraft richterlicher Anordnung zur Aufklärung schwerer Straftaten heranzuziehen sind. Sie können ganz sicher sein: Ich werde nicht locker lassen, bis diese Befugnis gesetzlich geregelt ist. Die jetzige gesetzliche Regelung halte ich für eine Art "Strafvereitelung durch den Gesetzgeber".
Im Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals die Mittel. Mautdaten dürfen herangezogen werden, um Geld einzutreiben. Sie dürfen nicht herangezogen werden, um ein Tötungsverbrechen aufzuklären. Sie, Frau Hornung, mögen das verstehen. Ich verstehe das nicht. Und deshalb wird das geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB