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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Alexander W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Alexander W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ihre Antwort vom 14.4. zur Frage von Frau Hornung finde ich äusserst drollig. Anhand auch zahlreicher anderer Antworten bekomme ich den Eindruck, dass ihre Argumentationsketten sich in Zirkelschlüssen abspielen. Konkret: die Dinge liege nämlich ganz und gar nicht so einfach, wie Sie dies zu implizieren versuchen. Ohne bereits auf die Spuren zugegriffen zu haben, woher wissen Sie denn, dass eine schwere Straftat begangen wurde ? Bzw. anders gefragt, woher wissen Sie denn, dass es Spuren gibt, auf die es sich zuzugreifen lohnt, wenn sie nicht vorher schon gefunden wurden ? Schwierig, ist aber leichter wenn man mal einen Generalverdacht annimmt. Wie gilt der Datenschutz und das vom BVG nochmals bestätigte Recht auf informationelle Selbstbestimmung denn für Sie?

Das Argumentationsmuster von Sicherheitsmaßnahmenapologeten wie Ihnen ist indes immer das gleiche. Sie übertreiben die konkrete Gefahr und stellen die volle Ausnutzung aller technischen Überprüfungsmaßnahmen als moralischen Imperativ dar. Der Erfolg wird jedoch in keinster Weise einer Aufwands-Nutzenanalyse unterzogen. Auch wird nicht publiziert wie sich die Durchführung quantitativ auf die Aufdeckungsrate auswirkt. Das wäre nämlich wirklich interessant. Eine nette (ironisch gemeinte) Analogie findet sich in der Dokumentation Suspect Nation von Henry Porter zum Sicherheitswahn in Großbritannien. Demnach wird die Suche nach der Nadel im Heuhaufen effizienter, indem immer mehr Heu(=Daten) gesammelt wird.

Es war mit der Einführung abzusehen, dass die Mautdaten eben nicht nur für die Mauterfassung genützt würden, sondern auch für andere Dienstleistungen, obwohl dies hoch und heilig von der Politik versprochen wurde. Frei nach dem Motto: was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Daimler verspricht sich natürlich wunderbare Erkenntnisse aus der Telematik und die Terror- und Straftatparanuide Regierungsclique immer mehr Bausteine zur Identifikation von Bewegungsprofilen

Mfg A.Wirth

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wirth,

ich bin seit geraumer Zeit der Überzeugung, daß Mautdaten im Einzelfall kraft richterlicher Anornung zur Aufklärung schwerer Straftaten heranzuziehen sind. Sie können ganz sicher sein: Ich werde nicht locker lassen, bis diese Befugnis gesetzlich geregelt ist. Die jetzige gesetzliche Regelung halte ich für eine Art "Strafvereitelung durch den Gesetzgeber". Selbstverständlich darf nicht ins "Blaue" ermittelt werden. Es muß eine schwere Straftat geschehen sein. Die Tatumstände müssen tatsachengestützt die Annahme rechtfertigen, daß konkrete Mautdaten zur Aufklärung dieses Verbrechens geeignet sein können. Außerdem muß ein Richter eingeschaltet sein.

Nicht einmal der Bundesdatenschutzbeauftragte wendet sich gegen eine solche Regelung. Im Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals die Mittel. Mautdaten dürfen herangezogen werden, um Geld einzutreiben. Sie dürfen nicht herangezogen werden, um ein Tötungsverbrechen aufzuklären. Sie, Herr With, mögen das verstehen. Ich verstehe das nicht. Und deshalb wird das geändert.

Dr. Dieter Wiefelspütz,
MdB