Frage an Dieter Wiefelspütz von Claudia M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
der Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG, das Rechtsstaatsprinzip und die Rechtswegegarantie, werden politisch motiviert gegenüber dem Rechtsberechtigten, dem Souverän in nicht unerheblichen Bereichen zum Schaden des gesamten Volkes ausgesetzt.
Der Rechtsverfügende, der/die Richter, entscheiden vielfach nach gerade tagesaktueller politischer Beliebigkeit.
Das Ergebnis, sind jahrelange prozessuale Auseinandersetzungen, wie im jüngsten Fall des BGH, der zu den "sittenwidrigen Schädigungen", "eines Rechtsstaates unwürdig" usw. sich unmissverständlich positionierte.
Der Steuerzahler zahlt für jahrzehntelange hochdotierte Unfähigkeit im Amt und das nur, weil die noch nicht einmal mehrheitlich gewählten Politiker die persönliche Haftung und Verantwortung für sich und ihre berufenen Richter ablehnen.
Der Staatsbürger ist bei Strafe verpflichtet, sich an das Gesetz und die Verordnungen zu halten. Unkenntnis schützt ihn nicht vor Strafe und persönlicher Haftung.
Warum führen Sie nicht endlich ein Gesetz zur persönlichen Haftung der Politiker und Richter in den Fällen "unsinniger und fehlgeleiteter Gesetzgebungsverfahren" und insbesonderen bei Fehlurteilen, die auf rechtsfremden Erwägungen, ermessensfehlerhaften Entscheidungen und gegen geltende Denkgesetze verstoßen, ein?
Das Beamtenrecht, Art. 34 GG und § 839 BGB bieten hier die optimalen Voraussetzungen, dass der verfassungsrechtlich garantierte Gleichbehandlungsgrundsatz auch die Politiker und Richter erfasst.
Denn jeder Politiker und Richter müsste dann seine mögliche Unfähigkeit im Amt besonders versichern lassen, um den drohenden Haftungsansprüchen zu entgehen. Und diese Versicherungsgesellschaft, die bereit ist ein derartiges Risiko einzugehen, wird es wohl kaum geben?
Die persönliche Haftung bei schuldhaften Amtspflichtverletzungen ist oberstes Gebot, damit sich dieses Konstrukt aus real existierenden ideol. Sozialismus/Kapitalismus zu einem tatsächlichen Rechtsstaat entwickeln kann!
Sehr geehrte Frau May,
ich teile Ihre Auffassung nicht. Richter werden zur Rechenschaft gezogen, wenn sie das Recht beugen. Außerdem unterliegen sie dem Dienstrecht. Politiker verlieren ihr Amt, wenn sie das Vertrauen des Volkes verlieren. Die Abgeordnetenbestechung ist strafbar. Die weisungsgebundene Tätigkeit eines Beamten ist eine völlig andere Ebene als die Unabhängigkeit des Richters oder die Freiheit eines vom Volk gewählten Abgeordneten. Sie haben offenbar den Verfassungsstaat des Grundgesetzes nicht verstanden. Vielleicht wollen Sie aber einen ganz anderen Staat. Was Sie wollen, kann ich mir freilich gut in China oder in Cuba vorstellen. In Deutschland dürfen Sie mit meinem entschlossenen Widerstand rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB