Frage an Dieter Wiefelspütz von Friedrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz.
Gestatten Sie bitte eine Nachfrage, denn Ihre Antwort auf meine Anfrage erstaunt mich sehr:
"...Art. 138 Abs. 1 WRV begründet einen verfassungsrechtlichen Auftrag für den Bund, ohne aber eine Sanktion für das Untätigbleiben zu enthalten, so daß die Entscheidung zur Ablösung der Staatsleistungen letztlich der politischen Opportunität unterliegt...."
1. Wollen Sie mit Ihrer Antwort wirklich sagen, dass die Erfüllung grundgesetzlicher Bestimmungen, und zwar sogar ganz ausdrücklicher, der politischen Opportunität unterliegen, wenn keine Sanktion für deren Nichterfüllung im gleichen Grundgesetz genannt wird?
2. Nennen Sie mir bitte zwei oder drei grundgesetzliche Bestimmungen, deren Nichterfüllung im Grundgesetz mit einer Sanktion bewehrt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
ich habe Ihnen bereits geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz, MdB