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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Dirk M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Dirk M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

die aktuelle Novellierung des Waffengesetzes (WaffG) versucht, mit gesetzgeberischen Restriktionen das Fehlverhalten Einzelner zu Lasten der Rechte Aller zu vermeiden.

Schon im WaffG von 1976, das unter dem Eindruck des RAF-Terrorismus entstand, war dies der Fall.

Nun liegt es in der Natur von Gesetzesbrecher, Gesetze zu brechen. Logischerweise wird man Verbrecher mit verschärften Gesetzen nicht von ihrem Tun abhalten, sondern allenfalls durch konsequente Bestrafung.

Das WaffG 1976 war aber im Bezug auf das ursprüngliche Problem völlig wirkungslos, da nicht ein einziger Terrorist wegen Verstößen gegen das WaffG verurteilt worden ist.

Auch mit der aktuellen Verschärfung werden bislang gesetzestreue Bürger kriminalisiert (Einhandmesser-Verbot), ohne dass dies den allseits bekannten Täterkreisen Einhalt gebieten wird.

Zudem werden Schießsport und Jagdausübung erschwert und grundgesetzlich geschützte Rechte (Eigentum / Erbe, Unverletzlichkeit der Wohnung) beschnitten.

Zudem ist das WaffG von 2002 sowie die aktuelle Änderung inhaltlich unübersichtlich, oft unklar, Mangels Verwaltungsvorschriften uneindeutig und oft in der Durchsetzung Ländersache, d.h. uneinheitlich.

Selbst in den zuständigen Ministerien herrscht Unklarheit über sich aus der Novellierung ergebenden Detailfragen, so dass der Bürger bei konkreten Fragen ohne Antwort bleibt (so ist es mir leider ergangen).

Meine Frage an Sie:
Gehen Sie wirklich davon aus, dass die aktuelle Novellierung des WaffG
1. Die Sicherheit der Bürger verbessert?
2. Die berechtigten Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt?
3. In der Rechtspraxis eine höhere Rechtssicherheit bietet?
4. Straftäter wirklich abschreckt?

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Meisterhans

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meisterhans,

Ihre Fragen beantworte im mit Ja.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB