Frage an Dieter Wiefelspütz von Dominic-Oscar R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
ich beziehe mich auf §42a des neuen Waffengesetzes.
Die Formulierung erscheint mir nicht hinreichend eindeutig.
So ist dort zu lesen:
"Es ist verboten
(...)
3) Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
zu führen."
Dies lässt 2 Lesarten zu:
1) Einhandmesser und Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 12cm sind frei zu führen.
2) Es ist verboten Einhandmesser zu führen, weiterhin ist auch das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge größer 12cm verboten
Nachstehend sind einige klare Ausnahmen für dieses Verbot genannt, aber leider auch:
"Absatz 1 gilt nicht
(...)
3) Für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Abs. 2 Nr.3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen (...) einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Nach dieser Einleitung meine Fragen:
1) Würden Sie sagen, dass diese Formulierungen den Bürger eindeutig über seine Rechte informieren?
2) Würden Sie als Richter a.D. sagen, dass jeder Richter klar erkennen kann, wie dieses Gesetz zu interpretieren ist?
Ein paar Fragen, die sich unter anderem aus Ihrer Antwort vom 17.02.2008, an Herrn Matthes ergeben:
"Ich bin dezidiert für ein strenges Waffenrecht. Die Position, Verschärfungen des Waffenrechts seien wirkungslos, halte ich für abwegig. Ich setze mich bei der jetzt anstehenden Novelle dafür ein, daß das Führen gefährlicher Messer und das Führen von Anscheinswaffen im öffentlichen Raum untersagt wird."
Quelle: www.abgeordnetenwatch.de
3) Warum sind sie für ein strengeres Waffenrecht? Wird nicht die Mehrzahl der Straftaten mit ohnehin illegalen Waffen verübt?
4) Was ist ein "gefährliches Messer"?
5) Warum wurde nicht mit Altersgrenzen statt eines generellen Verbotes gearbeitet?
Mit freundlichen Grüßen
Dominic Rohe
Sehr geehrter Herr Rohe,
ich habe mich bei abgeordnetenwatch mehrfach zur Waffenrechtsnovelle geäußert. Ich bitte Sie, diese Stellungnahmen nachzulesen. Die Waffenrechtsnovelle ist im Internet umfassend dokumentiert. Die Gesetzgebungsmaterialien sind Ihnen im Internet leicht zugänglich.
Der Gesetzgeber hat nach sorgfältiger Beratung, beraten insbesondere durch Praktiker aus dem Bereich der Polizei, sein gesetzgeberisches Ermessen genutzt und die Regelungen zu Messern verschärft. Die Entscheidungen des Deutschen Bundestages haben eine bemerkenswert breite parlamentarische Mehrheit gefunden. Die Gesetzesfassung ist klar und eindeutig. Ein strenges Waffenrecht ist kein Patenrezept, aber ein sinnvoller Beitrag zur Gewaltprävention. Wir haben uns gegen Altersgrenzen entschieden, weil es kaum einen Unterschied macht, ob ein 17jähriger oder 25jähriger ein gefährliches Messer führt. "Gefährliches Messer" ist eine vor mir gewählte Umschreibung, kein Gesetzesbegriff. Entscheidend sind die Normen des Waffengesetzes. Diese Normen sind klar und eindeutig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz,