Frage an Dieter Wiefelspütz von Heinz H. bezüglich Innere Sicherheit
Betr. Neues Waffengesetz
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
durch das novellierte Waffengesetz soll mehr Sicherheit geschaffen werden.Für mich ist dies eher zweifelhaft. Die Gründe liegen in der Logik der neuen Veränderungen.
Einsichtig ist das eingeschränkte Verbot der öffentlichen Führung aller Einhandmesser - hier sollte man aber die Ausnahmen so konkretisieren, daß Rechtssicherheit vorhanden ist.
Ganz an der Logik vorbei geht aber die 12cm-Regelung.
Man darf ganz öffentlich ein feststehendes Messer mit bis zu 12cm Klingenlänge führen, aber ein sogenanntes "Zweihandmesser" mit ungleich längerer Klinge darf man ebenso führen.
Anders ausgedrückt:
Ein feststehendes Messer mit - sagen wir 22,5cm Klingenlänge - darf nicht öffentlich geführt werden, mal von den Ausnahmen abgesehen.
Aber ein traditionelles Taschenmesser; ein sogenanntes Zweihandmesser, welches man mit zwei Händen öffnet und feststellen kann (erkannbar an der Fingernagelkerbe), kann durchaus 22,5cm Klingenlänge aufweisen - man darf es ohne Ausnahme in der Öffentlichkeit führen.
So ein Taschenmesser ist z.B. das "Riesen-Opinel", welches genau 22,5 cm Klingenlänge aufweist.
Jetzt frage ich mich als Bürger, wo liegt der Unterschied?
Diese Riesen-Opinel, ist , wenn man es öffnet, in gleicher Weise zu benutzen, wie ein feststehendes Messer mit 22,5cm Klingenlänge.
Es ist doch absehbar, daß damit dieses geänderte Gesetzt ins Leere trifft, weil es nur logisch ist, daß durch diese Lücke das Gesetz umgangen wird.
Ich bin schon jetzt gespannt, welche Antwort ich von Ihnen bekommen werde.
Für Ihre Mühe und Ihre Rückantwort schon jetzt im voraus besten Dank!
Mit freundlichem Gruß aus Dortmund
Heinz Hiddemann
Sehr geehrter Herr Hiddemann,
ich habe mich bei abgeordnetenwatch mehrfach und ausführlich zur Novellierung des Waffengesetzes geäußert. Ich bitte Sie, diese Stellungnahmen nachzulesen.
Der Gesetzgeber hat die von Ihnen vorgetragenen Argumente sorfältig geprüft, aber anders entschieden. Die Regelungen zu Messern sind kein Patentrezept, sondern lediglich ein Beitrag zur Gewaltprävention. Bei Messern haben wir es mit der Schwierigkeit zu tun, daß sie einerseits gefährliche Werkzeuge sind, wir alle aber täglich mit Messer hantieren müssen. Unter Würdigung insbesondere der Erfahrungen von Polizeibeamten hat der Gesetzgeber die Regelungen entwickelt, die jetzt im Bundesgesetzblatt stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB