Frage an Dieter Wiefelspütz von Tim M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
warum müssen wir Bürger uns an Gesetze halten, wenn sich selbst der Gesetzgeber nicht daran hält?
Warum halten Sie die Idee von Frau Wellhöfer, eine Sanktionierung für den Gesetzesbruch durch Parlamente einzuführen, für "kompletten Unfug"? Gegen das gemeine Volk werden, im Gegensatz zu Politikern, Sanktionen für gesetzeswidriges Verhalten verhängt, wie Sie als Richter a.D. sicher wissen. Kompletter Unfug?
Mit freundlichen Grüßen
Tim Mutscher
Sehr geehrter Herr Mutscher,
für mich gelten selbstverständlich dieselben Gesetze wie für Sie. Die Parlamente sind an Recht und Gesetz, vor allem an das Grundgesetz gebunden. Die bundesdeutschen Parlamente halten sich an Recht und Gesetz. Das schließt freilich nicht aus, daß die Verfassungsgerichte von Bund und Ländern im Einzelfall anderer Meinung als das jeweilige Parlament sind. Jeder Rechtskundige weiß, wie außerordentlich kontrovers komplexe Rechtsfragen beurteilt werden können. Der Gesetzgeber muß freilich nach sorgfältiger Prüfung Entscheidungen treffen - und muß sich in unserem wunderbaren Rechtsstaat nachträglich der gerichtlichen Prüfung stellen.
Der Gesetzgeber im demokratischen Rechtsstaat schafft Recht, nicht Unrecht. Ich kenne in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte keinen einzigen Fall, in dem ein Parlament bewußt oder auch nur fahrlässig die Verfassung gebrochen hätte. Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland funktioniert seit 1949 auf einem außerordentlich hohen Niveau. Daran haben auch demokratisch gewählte Volksvertreter ihren erheblichen Anteil.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz