Frage an Dieter Wiefelspütz von Winfried W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
seit 2002 mußten vom BVerfG 12 Überwachungs- und Sicherheitsgesetze beanstandet werden, weil sie nicht mit der Verfassung zu vereinbaren waren. Damit steht für mich fest, daß die wirkliche Bedrohung für unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung nicht von Terroristen oder Kriminellen ausgeht, sondern von Politikern in Regierungsverantwortung, die das Grundgesetz und seine Botschaft nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Auch Sie sind in jüngster Zeit diesbezüglich eher negativ aufgefallen.
Auch wenn Sie sich deshalb selbst damit bestrafen müßten, halten Sie es denn nicht auch für dringend geboten, daß Politiker, die verfassungswidrige Gesetze einbringen oder für diese gestimmt haben, nachträglich sanktioniert werden? Mir scheint es nämlich Methode zu sein, mit Gesetzen nicht nur an die Grenze der Verfassung zu gehen, sondern sie systematisch zu überdehnen, um sie in kleinen Schritten zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit aber zu Lasten der Bürgerrechte zu verschieben. Außerdem scheint man darauf zu hoffen, daß überzogene Sicherheitsgesetze keiner Überprüfung durch das BVerfG unterzogen werden und dann in verfassungswidriger Form Bestand haben. Wo Ihnen das gelingt, werden die Rechte von 82 Millionen Menschen andauernd durch den Staat verletzt.
Die These, bei allen Verfassungsbrüchen der letzten Gesetze, handelte es sich gewissermaßen um Unfälle, teile ich nicht, zumal es Politiker gibt, die ganz offen verfassungsfeindliche Äußerungen von sich geben und dennoch weiterhin im Amt verbleiben. Ich erinnere da an Schäuble und Jung. Letzterer machte keinen Hehl daraus, notfalls seine eigenen moralischen Vorstellungen über Recht und Ordnung zu stellen und unschuldige Menschen in den Tod zu schicken.
Welche Strafen kämen für Politiker in Betracht und gibt es bereits Überlegungen für ein entsprechendes Gesetz?
Sehr geehrter Herr Wacker,
ich halte Ihren "Vorschlag" für Unfug.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage sind an Recht und Gesetz gebunden und halten sich daran. Das schließt nicht aus, daß das Bundesverfassungsgericht anderer Auffassung sein kann als das Parlament, wenn es um ein einzelnes Gesetz geht.
Andererseits ist die rechtswissenschaftliche Literatur voll von vielfältiger, freilich respektvoller Kritik am Bundesverfassungsgericht.
Ihnen indes fehlt es an Respekt.
Frohe Ostern!
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB