Frage an Dieter Wiefelspütz von Sebastian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich wende mich an Sie, weil Sie wie die Goethe-Institute das Niveau der Sprachprüfung "Start Deutsch 1" immer herunterspielen.
Wie erklären Sie sich folgende Resultate:
Beim GI in Addis Abeba fielen bei der erst einmal durchgeführten Prüfung nach einem Vorbereitungskurs über 170 Stunden über 70% der Prüfungsteilnehmer durch.
In Sao Paulo waren es im Februar gar über 80% nach einem 192-stündigen Intensivkurs.
Letze Woche bestanden in Karachi von 170 Prüfungsteilnehmern ganze 35.
Nun zu meinem Fall:
Ich bin 26 Jahre, Hochschulabsolvent und beabsichtige, bald meine Freundin zu heiraten. Sie ist äthiopische Staatsangehörige, lebt und arbeitet aber in den USA. Die GI in den USA bieten jedoch keine adäquaten Kurse an, da schlichtweg keine Nachfrage herrscht. US-Amerikaner sind ja bekanntlich vom Sprachnachweis befreit. Am Wohnort meiner Freundin gibt es keine anderweitigen Sprachschulen. Das nächste GI erklärte sich bereit, einen Privatlehrer zu stellen für 725$ à 12 Stunden. Wenn wir von einer sehr moderaten Vorbereitung von 150 Stunden ausgehen, lägen die Kosten bereits bei über 9.000$. Dies ist für eine junge Person nur sehr schwer zu stemmen.
Warum wurde bei der Gesetzgebung nicht berücksichtigt, dass auch Personen betroffen sein können, die in Ländern wohnen, deren Staatsbürger vom Sprachnachweis befreit sind und folglich keine adäquate Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache in einem finanziell moderaten Rahmen angeboten werden?
Dass die Prüfung "Start Deutsch 1" nicht dem im Gesetzestext definierten Niveau entspricht, hat unlängst auch Frau Prof. Dr. Böhmer in einem Brief an einige meiner Mitstreiter zugegeben.
Herr Wiefelspütz, mir geht es nicht um das Gesetz selbst. Mich ärgert es nur, dass von den Politikern nach Gesetzesbeschluss anscheinend keine Beachtung mehr bezüglich der Umsetzung der Gesetze geschenkt wird.
Die Goethe-Institute besitzen zurzeit Narrenfreiheit.
Mit freundichen Grüßen,
Sebastian Köster
Sehr geehrter Herr Köster,
selbstverständlich wird das Aufenthaltsgesetz evaluiert. Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages wird sich voraussichtlich noch vor der Sommerpause mit ersten Praxiserfahrungen auseinandersetzen. Besonderes Gewicht wird auf die Erfahrungen mit den Regelungen zum Ehegattennachzug zu legen sein.
Frohe Ostern!
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB