Frage an Dieter Wiefelspütz von Rolf B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr.Wiefelspütz,
mir geht es vornehmlich um das BKleingG schlechthin. Eins bis Zwei Prozent der sogenannten Kleingärten werden von Priv. Eigentümern
zwangsverpachtet.Der Rest wird von der öff. Hand bereitgestellt.
Angesichts der breiten Umwälzungen SGB usw. ist es m.E.mit dem GG nicht mehr zu vereinbaren das Eigentümern solcher Grundstücke das Verfügungsrecht so massiv genommen wird.Auf der einen Seite muß der Eigentümer mit einer Rente von 750Euro leben auf der anderen Seite fahren die Pächter zu Wellness,Urlaub usw..
Es bleibt der Klageweg der Ausgang ist mehr als fraglich .Ich habe schon 3 Anwälte sozusagen verschlissen.Ich müßte nochmals ca.5000Euro in die Hand nehmen um zu klagen §14 GG.Pustekuchen!
Wie stehen Sie zu meinem Vorschlag private Verpächter,eben diese 2 Prozent der beanspruchten Flächen,von diesen Gesetz auszunehmen?
Sehr geehrter Herr Bernstein,
beim besten Willen, ich verstehe Ihre Frage nicht. Wie kann ein privater Eigentümer ein Grundstück zwangsverpachten? Wir leben in einem freien Land.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz,