Frage von Frank S. • 11.03.2008
Frage an Dieter Wiefelspütz von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich formuliere meine Frage mal anders:
Glauben Sie, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung
1.) für zulässig
und
2.) für begründet halten wird?
Ich halte das nach dem heutigen Urteil für äußerst wahrscheinlich.
Oder sind Verbindungsdaten weniger schützenswert als KFZ-Kennzeichen?
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 12.03.2008
Sehr geehrter Herr Segtrop,
ich spekuliere nicht über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die noch ausstehen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen vom 11. März 2008 halte ich für sehr überzeugend.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz