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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Frank S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich formuliere meine Frage mal anders:

Glauben Sie, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung

1.) für zulässig

und

2.) für begründet halten wird?

Ich halte das nach dem heutigen Urteil für äußerst wahrscheinlich.

Oder sind Verbindungsdaten weniger schützenswert als KFZ-Kennzeichen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Segtrop,

ich spekuliere nicht über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die noch ausstehen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen vom 11. März 2008 halte ich für sehr überzeugend.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz