Frage von Frank S. • 11.03.2008
Frage an Dieter Wiefelspütz von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
"Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden", heißt es in dem heutigen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts über die automatische Erfassung von KFZ-Kennzeichen.
Damit hat sich dann eindeutig auch die Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation erledigt. Denn auch die Erfassung von Verbindungsdaten darf natürlich nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend eingeführt werden.
Oder sehen Sie das immer noch anders?
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 11.03.2008
Sehr geehrter Herr Segtrop,
Ihre Frage beantworte ich mit Ja.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz