Frage von Christian P. • 02.03.2008
Frage an Dieter Wiefelspütz von Christian P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
als SPD-Mitglied bin ich politisch sehr interessiert und beim Recherchieren habe ich vor kurzem durch Zufall festgestellt, dass in der Hessischen Landesverfassung im Artikel 21 die Todesstrafe vorgesehen ist.
( Quelle: http://www.landtag.hessen.de/Dokumente/Plenarsitzungen/hessische-verfassung.pdf )
Auch wenn Sie aus dem Bundesland NRW kommen und dieses im Bundestag vertreten, so bitte ich Sie trotzdem um eine Stellungnahme als innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 02.03.2008
Sehr geehrter Herr Praeger,
die vor dem Grundgesetz erlassenen Landesverfassungen kannten ein Verbot der Todesstrafe sämtlich nicht. Artikel 21 Abs. 1 Satz 2 HessVerf ist gemäß Art. 123 Abs. 1 GG wegen Verstoßes gegen Art. 102 GG ungültig.