Frage an Dieter Wiefelspütz von Gregor S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Wiefelspütz,
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wenn Sie also - wo auch immer - zur Vorratsdatenspeicherung die Aussage treffen:
"der Richtervorbehalt ist unverzichtbar und nicht verhandelbar. Basta!"
heißt dies: ein Teil der Daten unterliegt dem Richtervorbehalt, der andere nicht?
(Die Fragen bezogen sich übrigens damals zum großen Teil auf Bestandsdaten)
Sollten Sie später ein Gesetz befürworten und eine klare Aussage treffen wie z.B:
"Das Verbot der Folter ist unverzichtbar!" kann das dann bedeuten, ein Teil der Bevölkerung darf ruhig (lt. Gesetz) gefoltert werden?
Sie fragen mich, ob ich etwas anderes erwartet habe:
Nein, eigentlich habe ich mir von einem Politiker nichts anderes erwartet.
Dr. Gregor Schlingloff
Sehr geehrter Herr Dr. Schlingloff,
Sie sind ahnungslos. Es gibt rechtlich einen erheblichen Unterschied zwischen Verkehrsdaten und Bestandsdaten. Jeder Fachmann weiß das. Es hat noch nie einen Richtervorbehalt für Bestandsdaten gegeben. Es wird ihn auch nicht geben.
Sie müssen das nicht wissen. Aber jetzt wissen Sie es. Es ist rechtlich ein erheblicher Unterschied zwischen der Zugänglichkeit zu Ihrer Telefonnummer (Bestandsdatum) und der Feststellung, mit welchen andereren Rufnummern von Ihrem Telefon telefoniert wurde (Verkehrsdaten).
Es ist rechtlich ein erheblicher Unterschied zwischen der IP-Adresse Ihres PC und der Aufzeichnung, mit welchen Rechnern Ihr Rechner verbunden war. Übrigens: Im Rechtsstaat Deutschland gilt das Folterverbot absolut! Mit Richter und ohne Richter! Noch Fragen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz