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Dieter Wiefelspütz
SPD
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Frage von Tobias W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Tobias W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Die Nachrichtenseite Heise.de zitiert Sie folgendermaßen:

"Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, sprach sich dafür aus, die Eckpunkte des Urteils direkt in das Grundgesetz aufzunehmen. Das Gericht hat selbst aus den bestehenden Artikeln zum Telekommunikationsgeheimnis und zum Schutz des Wohnraums in Verbindung mit dem vor 25 Jahren entwickelten Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein neues Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen abgeleitet. Dieses solle nun auch direkt in das Grundgesetz eingefügt werden, erklärte Wiefelspütz im rbb. Innenpolitiker der SPD hatten bereits vor dem Schiedsspruch geplant, eine Art Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einzuführen. Dabei sollten die Zugriffsschranken für die Sicherheitsbehörden etwa auf Festplatten aber nicht sonderlich hoch werden."

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104238

Können Sie mir hier bitte die genauen Beweggründe erläutern, warum Sie der Meinung sind, die Eckpunkte des Urteils direkt in das Grundgesetz aufnehmen zu müssen?

In diesem Zusammenhang erschliesst sich mir auch nicht die Erkenntnis eines "neuen" Grundrechts. Schließlich hat das Verfassungsgericht lediglich Artikel 1 bis 20 GG interpretiert und nichts hinzuerfunden. Dass der Kernbereich der privaten Lebensführung, dessen Schutz sich aus Artikel 2 GG ergibt, heutzutage auch auf digitale Medien im Lebensbereich der Bürger anwendbar sein muss, ist der Mehrheit der Bevölkerung sonnenklar und erfordert eigentlich keine Interpretation durch ein Gericht, wenn es nicht Politiker wie Wolfgang Schäuble und Sie gäbe, die zu Zwecken der Strafverfolgung Grundrecht mutwillig falsch interpretieren, um staatliche Befugnisse auszuweiten.

Es drängt sich einfach nur die Vermutung auf, dass es Ihnen um die Verankerung von Leitsatz 2 des Karlsruher Urteils zum Bundestrojaner ins GG geht.

mit freundlichen Grüßen,

Tobias Weisserth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weisserth,

pflegen Sie bitter weiter Ihre Feindbilder und Vorurteile. Es lebt sich so leichter.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 enthält sechs Leitsätze, nicht nur einen. Alle Leitsätze sind wichtig. Der erste Leitsatz ist freilich von überragender Bedeutung.

Ich bin seit geraumer Zeit für die Aufnahme eines "Computer- und Internet-Grundrechtes" in das Grundgesetz, weil informationstechnische Systeme maßgeblich unsere Welt prägen und insbesondere das Internet des besonderen grundrechtlichen Schutzes bedarf.

Unabhängig davon bin ich seit Dezember 2006 für die gesetzliche Ermöglichung der Online-Durchsuchung, freilich mit strengen rechtsstaatlichen Hürden und Sicherungen.

Ich fühle mich in meinen Überzeugungen nahezu milimetergenau bestätigt durch das großartige Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz