Frage an Dieter Wiefelspütz von Sven M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich würde gerne Ihre Meinung zur Onlinedurchsuchung bzw. dem sogenannten Bundestrojaner kennenlernen und gleichfalls Ihnen aufzeigen, wieso meiner Meinung nach ein Terrorist durch eine Onlindurchsuchung nie gefährdet wäre. Vielleicht können Sie mir erklären, wie dank der Onlinedurchsuchung ein terroristisch motiviertes Attentat vermieden werden soll.
Es geht zu keinem Zeitpunkt das Risiko vom sogn. Bundestrojaner attackiert werden zu können. Dazu reichen einfache Maßnahmen.
1a. Start des PC von CD/DVD-ROM
2. Einwahl bei einem ISP im Nicht-EU-Ausland. Schon an dieser Stelle hat das BKA keine Chanche mehr, Daten zu erhalten.
3. Aufbau eines VPN zu einem Server im Nicht-EU-Ausland. Selbst wenn man den Datenstrom im Hausverteiler mit chneiden könnte, wäre der Kommunikationinhalt sicher.
Das keine deutsche Behörde einen Teil der Kommunikationsstrecke kontrolliert, geschweige denn den Inhalt lesen oder manipulieren kann, ist die remote Installation eines Trojaners ausgeschlossen. Aber selbst wenn dies dennoch gelänge, so ist der Software nur eine Lebensdauer bis zum Abschalten des PC vergönnt. Man startet ja von CD/DVD und betreibt den PC ggf. sogar völlig ohne Festplatten.
Wohngemeinschaften etc. könnten bei einem von CD/DVD startenden zentralen PC im Netz z. B. via X einen Browser auf der Diskless-Maschine starten und mit dem ins Web. Das läßt sich so gut integrieren, dass man kaum einen Unterschied zum lokalen Browser merkt.
Ich freue mich über eine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sven Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
warum so viel Aufwand, um sich gegen eine Online-Durchsuchung zu schützen? Man muß doch nur auf die Arbeit und Kommunikation mit Computern verzichten.
Sie können sich gegen das Abhören Ihres Telefons absolut sicher und kostenfrei schützen, indem Sie kein Telefon benützen. Noch einfacher ist es, das Telefon abzumelden.
Niemand wird einen Fingerabdruck finden, wenn der Täter stets Handschuhe tragen. Gleichwohl werden immer wieder erhebliche und weitreichende Ermittlungserfolge mit dem Abhören von Telefonen und der Suche nach Tatortspuren erzielt.
Die Online-Durchsuchung ist kein Patentrezept, sondern in Zeiten informationstechnischer Systeme eine weitere, in Ausnahmefällen anzuwendende Ermittlungsmethode, die mit strengsten rechtsstaatlichen Hürden versehen ist. In aller Regel werden schwerste Straftaten auch weiterhin mit herkömmlichen Methoden aufgeklärt oder verhindert. Welche Ermittlungsmethode konkret erfolgreich ist, hängt immer wieder vom Einzelfall ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz