Frage an Dieter Wiefelspütz von Gregor Dr. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Sie haben hier mehrfach betont, dass der Richtervorbehalt im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung für Sie nicht verhandelbar ist.
Nun lese ich in Antwort von Frau Zypries:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f98716.html#frage98716
Die mit den vorgenannten unterschiedlichen Auffassungen verbundenen Unsicherheiten in der Praxis hat der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG", das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, beseitigt. Aus § 113b TKG ergibt sich nunmehr eindeutig, dass...
und damit insbesondere eine gerichtliche Anordnung für diese Abfrage nicht erforderlich ist.
Wer hat Recht?
Was ist ihre persönliche Konsequenz, wenn Frau Zypries nicht irrt?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Schlingloff
Sehr geehrter Herr Schlingloff,
die Antwort von Frau Zypries ist zutreffend, meine Erlärungen aber auch. Der Richtervorbehalt bezieht sich auf Verkehrsdaten, nicht auf Bestandsdaten. Das war immer so und ändert sich nicht. Was ich bei abgeordnetenwatch erkläre, steht nicht im Widerspruch zu den Gesetzen, die ich befürworte. Oder haben Sie wirklich etwas anderes geglaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz