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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Thomas M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich bin über das Erlangen der liechtensteinischen Bankdaten in der jüngsten Steueraffäre entsetzt!

Wie kann es sein, dass ein Rechtsstaat mit einem Kriminellen, der sich nach liechtensteinischen Recht strafbar macht, zusammen arbeitet, ihn schützt und ihn noch mit Millionen von Steuergeldern bezahlt?

Jeder Kriminelle im Ausland wird doch hellhörig, wenn man mitbekommt, dass der deutsche Staat für gestohlenes Datenmaterial Millionen bezahlt.

Wird der deutsche Staat in Zukunft dann noch Einbrecher bezahlen, wenn man keine richterliche Hausdurchsuchung via Rechtshilfe in der Hand hat?

Ich meine, ein Rechtsstaat kann doch nicht Unrecht begehen, wenn man Unrecht aufdecken möchte! Hierfür gibt es wohl die Amts- und Rechtshilfe.

Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren.

Beste Grüße
Thomas Meier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meier,

Sie haben völlig Recht, es gibt das Instrument der Rechtshilfe. Dieses Instrument funktioniert auch gut, leider nicht gegenüber Liechtenstein.
Liechtenstein bearbeitet deutsche Rechthilfeersuchen in Steuerstrafsachen nicht. Ich halte das für ein großes Ärgernis. Liechtenstein steht seit Jahren auf der "schwarzen Liste". Ich bin deshalb sehr dafür, dass gegenüber Liechtenstein massiv Druck ausgeübt wird.

Der bundesdeutsche Rechtsstaat kann bei der Aufklärung von Straftaten im Einzelfall gezwungen sein, auch robuste Methoden einzusetzen. Es ist die Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes, im Ausland relevante Informationen zu beschaffen, die für die Sicherheit unseres Landes von Bedeutung sind.

Ich lobe den Bundesnachrichtendienst ausdrücklich dafür, dass es ihm gelungen ist, diese wichtigen Informationen aus Liechtenstein zu beschaffen. Ich habe an der Legalität und an der Legitimität dieses Handelns keine Zweifel.

Selbstverständlich gibt es für den Rechtsstaat stets eine "rote Linie", die bei der Bekämpfung von Kriminalität nicht überschritten werden darf. Diese "rote Linie" ist nach meinen Erkenntnissen nicht verletzt worden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz