Frage an Dieter Wiefelspütz von Günter F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
besten Dank für Ihre Antwort, leider ist sie nur eine Faktenbeschreibung der Berechnungsgrundlage und damit meine Frage nicht beantwortet.
Können Sie eventuell nochmal Erkundigungen einziehen, ob das Verfahren noch anhängig ist und wenn, wann es mal zum Abschluss kommt?
Besten Dank und mit freundlichen Grüßen
G. Freitag
Sehr geehrter Herr Freitag,
die von Ihnen angesprochene Frage ist bereits im letzten Jahr höchstrichterlich entschieden worden. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2007 entschieden, daß ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag für Rentner verfassungsrechtlich unbedenklich ist, auch wenn dieser Personenkreis nicht der Krankengeldversicherung angehört.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz