Frage an Dieter Wiefelspütz von Ulrich P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich wende mich an Sie als Staatsrechtler und Innenpolitiker. Das Wahlergebnis in Hessen zeigt eindeutig auf, dass es immer schwieriger wird, eine Regierung zu bilden. Die Linke werden wahrscheinlich, in immer mehr Parlamente gewählt. Keine Partei will mit den Linken koalieren, sodass diese immer Opposition sind. Deren Mandate fehlen den anderen Parteien. Wenn dann noch kontroverse, z.T. auch persönliche Antipathien vorherrschen, ist eine Regierung fast unmöglich. Koalititonsregierungen sind immer ein Notbehelf. Um im Gesetz- gebungsverfahren zu einer Regelung zu kommen, sind immer faule Kompromisse nötig. Gute Ansätze werden dadurch stark verwässert. Auch der Bürger kann nicht erkennen, welche Partei vertritt für ihn positive Positionen und welche "baut Mist". Erfolge haben immer viele Väter, Misserfolge immer nur der Gegner.
Halten Sie es für wünschenswert, wenn ein 2-Parteien-Parlament (1 Partei Regierung, die andere Opposition) die Interessen der Bürger vertritt (falls dies politisch gewünscht wird)?
Gerade eine große Koalition könnte die Voraussetzungen schaffen. Wollen die Parteien eine größere Transparenz?
Wollen die Parteien nach ihren Erfolgen und Nichterfolgen bewertet werden und nicht nach ihren Versprechungen?
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz. Sie sind auf diesem Portal ungemein fleißig und Ihre Antworten leisten einen hervorragen Beitrag zur politischen Bildung (wenigstens für mich). Mit Recht hoffe ich daher, dass Sie auch auf meine Fragen eine persönliche Meinung haben. Ich danke Ihnen schon im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth
Sehr geehrter Herr Parth,
der Gesetzgeber hat sich vor vielen Jahren für die (personalisierte) Verhältniswahl und gegen die Mehrheitswahl bei Bundestagswahlen entschieden. Das Grundgesetz ermöglicht grundsätzlich beide Systeme oder auch weitere Systeme. Demokratische Wahlen können in sehr unterschiedlichen Wahlsystemen organisiert werden. Wir habe jetzt seit über 50 Jahren die personalisierte Verhältniswahl. Daran wird sich in absehbarer Zukunft nichts ändern.Jedes demokratische Wahlsystem hat Vorzüge und Schwächen. Die Verhältniswahl stellt sicher, daß alle relevaten politischen Strömungen im Parlament vertreten sind; andererseits kann sich das Parteiensprektum zersplittern. Regierungsbildungen werden schwerer.Wenn die große Koalition das Mehrheitswahlrecht einführen würde, wäre dies zwar verfassungsrechtlich zulässig. Durch Deutschland ginge freilich ein Sturm der Entrüstung, weil eine politische Manipulation zugunsten der großen Parteien vermutet würde. Eine Änderung unseres Wahlrechts für Bundestagswahlen wird es schon deshalb nicht geben. Es bleibt bei der personalisierten Verhältniswahl.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz