Frage an Dieter Wiefelspütz von Werner B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich beziehe mich hier auf auf die Kommentare und Fragen von Herrn Lürken und Herrn Kanzow.
Rechtslage in Deutschland
Die Volkssouveränität im Sinne des deutschen Verfassungsrechts ist Bestandteil des Demokratieprinzips und gehört als solcher zu den verfassungsrechtlichen Staatsformmerkmalen der Bundesrepublik Deutschland. Der Grundsatz der Volkssouveränität ist in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geregelt. Die Bestimmung lautet wie folgt:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Durch diese Volkssouveränität haben Sie ihr Amt erhalten!
Ein Volk, das sich von der Exekutive oder anderen Staatsorganen in seiner Meinungsbildung beobachtet oder kontrolliert fühlt, ist nicht mehr Souverän!
Somit ist doch jede Handlung, die zur Einschränkung der Volkssouveränität führt demokratie- und staatsfeindlich.
Wie lässt sich jetzt das Handeln der Politiker erklären ohne die Vermutung zu äußern, dass hier demokratiefeindliche Absichten vorliegen?
Bekommen Sie nicht auch den Eindruck, dass sich die Allgemeinheit der Politiker nicht mehr der Verfassung verpflichtet fühlen?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Block
Sehr geehrter Herr Block,
wer beobachtet Sie, wer kontrolliert Sie? Sie leben in dem entwickeltsten Rechtsstaat der Welt. Nirgendwo hat der Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einen so hohen Stellenwert wie in unserem Land. Ich rate Ihnen, Ihre Vorurteile und Feindbilder zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz