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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Simon L. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Simon L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

in ihrer Antwort zur Frage 93133 kündigen Sie an, ein Buch über die sog. "Online-Durchsuchung" zu schreiben und geben sich gleichzeitig als Sicherheitsexperte zu erkennen. Ich würde nun gerne erfahren welche Kompetenzen Sie denn vor allem auf dem Gebiet der IT-Sicherheit vorzuweisen haben. Wieviele Programmiersprachen sprechen Sie beispielsweise? Wie weit sind die mit den mathematischen Grundsätzen moderner Kryptographie-Verfahren vertraut? Würden Sie es sich zutrauen, ein Programm wie den "Bundestrojaner" selbst (vielleicht unter Mithilfe anderer Sicherheitsexperten) zu schreiben?

Mit freundlichen Grüßen,
S. Lackerbauer

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Antwort von
SPD

Sehr geerter Herr Lackerbauer,

ich mache im Parlamet Gesetze, nicht Software. Ich benutze einen Laptop, ich habe das Gerät aber nicht produziert. Ich bin im "Nebenberuf" Rechtswissenschaftler, nicht Mathematiker, Techniker oder Physiker. Ich habe an einer Universität einen Lehrauftrag an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, nicht an der naturwissenschaftlichen Fakultät. Über die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung von Festplatten entscheiden Verfassungsrechtler, nicht Techniker. Meine gegenwärtig ca 80 rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen können Sie in jeder rechtswissenschaftlichen Bibliothek einsehen. Wenn ich eine Frage nach der Software habe, weiß ich, wer mir zuarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz