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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Heinz Tomas H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Heinz Tomas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betrifft das neue Aufenthaltsgesetz, gültig seit 28.08.07 : Dort wird der Ehegatte eines Deutschen verpflichtet , beim Nachzug zu seinem Deutschen Ehepartner, Grundkenntnisse der Deutschen Sprache
zu belegen. Aus dem vom Gesetz geforderten „Einfachen Deutschkenntnissen“ ist in der Praktischen Anwendung bei den Botschaften inzwischen ein „ES MUSS EIN A1“ Zertifikat „NUR“ des Goethe Institut sein. Alle von mir Kontaktierten Botschaften, verlangen ein Zertifikat, nur vom Goethe Institut ! Auch im Flyer vom Bundesamt für Migartion ist davon die Rede.Leider gibt es in vielen Ländern kein Goethe Institut. Und in vielen Ländern, kann das Institut auch sehr weit vom Wohnsitz weg sein. Beispiel Rußland Moskau –Ohtkos zb. ca. 9000 km. Es ist ja nicht nur das Problem der Sprachkenntnisse . Es ist auch noch höchst ungerecht geregelt. Deutscher heiratet Russischen Staatsbürger ? Sprachnachweis nötig ! Deutscher heiratet Russischen Staatsbürger mit Hochschulabschluss ? Sprachnachweis vielleicht nötig ! Belgier (oder anderer EU Bürger) , wohnhaft in Deutschland heiratet Russischen Staatsbürger ? Sprachnachweis nicht nötig .

Nun zu meinen Fragen.

Wie kann man als SOZIALdemokratischen Partei einem Gesetz zustimmen, das zb. Besserverdienende eindeutig besser stellt.
Denen denen macht es nichts aus, den Sprachkurs seines Ehepartners im Ausland zu finanzieren, und damit die Übersiedlung nach Deutschland erst möglich zu machen. (Unterkunftskosten Lebenshaltungskosten, in Moskau für 3 Monatigen Kurs, kommen dem in München gleich) Mit Kurs locker 5000 EU

Oder einem Gesetz das EU Ausländer besser stellt, als Deutsche. Die brauchen dank EU Freizügigkeit, keinen Sprachnachweis.

Oder gibt es jetzt 3 Sorten von Deutschen. 1 Deutsch geboren, 2 Doppelstaatler mit hohem Einkommen, beide brauchen die Ehe nicht im Ausland zu führen. Und die dritte Klasse, Doppelstaatler die wenig verdienen, und deshalb zugemutet werden kann, im Ausland zu leben ?

M.F.G. Heinz Tomas Honsel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Honsel,

ich habe zum Ehegattennachzug bereits mehrfach Stellung genommen. Ich bitte Sie, meine Antworten bei abgeordnetenwatch nachzulesen. Wir müssen uns intensiver um gute Bedingungen für Integration in Deutschland kümmern. Das ist der Sinn der Regelungen zum Ehegattennachzug. Ich halte einfache Kenntnisse der deutschen Sprache für eine sachgerechte und zumutbare Mindestanforderung beim Ehegattennachzug. Frankreich und die Niederlande gehen im Übrigen den gleichen Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz