Frage an Dieter Wiefelspütz von Günter F. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Dr.Wiefelspütz,
Ihre fachliche Kompetenz im TV beeindruckt mich immer wieder. Deshalb möchte ich mich mit einer Bitte um Auskunft an Sie wenden.
Im Rentenbescheid vom 13.08.2005 werde ich verpflichtet, innerhalb der Krankenversicherung einen Anteil von 0,5% für Krankengeld zu zahlen. Da ich aber Rentner bin, habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld. Ich finde, es besteht ein elementarer Verstoß gegen das Versicherungsprinzip, wenn ich einen Beitrag zahlen muss, ohne je ein Recht auf Leistung zu haben.
Am 18.08.2005 habe ich Widerspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt bis das Musterverfahren eine höchstrichterliche Klärung herbeiführt.
Können Sie mir sagen, wie der genwärtige Stand ist? Der Widerspruch ist ja nun schon weit über zwei Jahre her. Bei Rentnern ist die Erlebenszeit doch schon eingeschränkt.
Für Ihre Bemühungen im voraus besten Dank.
Mit freundl. Grüßen
G. Freitag
Sehr geehrter Herr Freitag,
ich bin kein Spezialist für Sozialrecht, habe mich aber in Ihrer Sache im Gesundheitsministerium erkundigt.
Die Auskunft die ich erhalten habe leite ich Ihnen zu:
"Zur Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner teile ich Ihnen folgendes mit:
Grundlage für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge auf Renten ist nach § 247 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) der allgemeine Beitragssatz der einzelnen Krankenkasse. Aufgrund der Tatsache, dass Rentner keine Krankengeldanspruch haben, könnte zwar daran gedacht werden, den Beitragssatz für die Renten nicht an den allgemeinen Beitragssatz, sondern an dem "ermäßigten" Beitragssatz, der nach § 243 SGB V für alle Versicherten ohne Krankengeldanspruch gilt, zu orientieren. Die Beiträge der Rentner decken aber die für Sie entstehenden Leistungsaufwendungen nur zum Teil; der größere Teil dieser Aufwendungen wird aus den Beiträgen der Aktiven mitfinanziert.
Zwar haben auch die heutigen Rentner während ihres Arbeitslebens die damaligen Rentner mitfinanziert. Wegen der damals niedrigeren Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der vergleichsweise niedrigeren Leistungsausgaben der Krankenkassen war der von den Rentnern zu tragende prozentuale Anteil an den Leistungsaufwendungen aber erheblich geringer als der, der von den heutigen aktiven Beschäftigten aufgebracht werden muß. Um zu verhindern, dass dieser Anteil noch weiter steigt, ist es erforderlich, dass auch Rentner nach dem allgemeinen Beitragssatz zahlen. ..."
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz