Frage an Dieter Wiefelspütz von Ralf S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
durch die fehlende Eilzuständigkeit ist es den Zollbeamten in Hamburg nicht möglich, Personen, die z.B. per Haftbefehl gesucht werden, festzunehmen, um sie dann der Polizei zu übergeben. Während Bayern hierzu eine Gesetzesänderung vorgenommen hat, ist es in anderen Bundesländern leider nicht geschehen.
http://www.csu-landtag.de/antrag/antrag_1005.htm
Wie kommt es bei dem Bürger an, wenn ein bewaffneter und ausgebildeter Zollbeamter vielleicht nicht eingreifen kann, während die Regierung gleichzeitig auffordert, Straftäter konsequenter zu verfolgen?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stelzer
Sehr geehrter Herr Stelzer,
ich bin nun wirklich nicht zuständig für das Landesrecht von Hamburg.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz