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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Winfried W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Winfried W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Sie antworten mir:

"Oder meinen Sie ernsthaft, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung umfasse das Recht auf Kommunikation zu verbrecherischen Zwecken? "

Ja genau, das meine ich, denn verbrecherische Kommunikation entdecken Sie leider nur, indem Sie auch nichtverbrecherische Kommunikation überwachen. Da Sie also nicht wissen können, wer wann und wo zu verbrecherischen Zwecken kommuniziert, kann dieses Recht leider auch zu verbrecherischen Zwecken mißbraucht werden. Und die einzige Abhilfe wäre es, dieses Recht komplett abzuschaffen. Auch für die absolute Mehrzahl jener Bürger, die dieses Recht nicht zu verbrecherischen Zwecken mißbrauchen. Meine Frage: Möchten Sie das wirklich?

Ein anderer Ansatz: Was verstehen Sie unter verbrecherischer Kommunikation? Ist Ihrer Meinung nach bereits die Planung eines Banküberfalls schon das Verbrechen, welches es zu entdecken und zu verhindern gilt? Falls ja: Was ist, wenn der technolgische Fortschritt irgendwann das Gedankenlesen gestattet. Gelten dann bereits verbrecherische Gedanken, die ja eigentlich auch nichts anderes als Planungen sind, als
Rechtfertigung für Gedankenkontrollen? Bemerken Sie die besondere Problematik der Prävention im Gegensatz zur Strafverfolgung? Wo sehen Sie die Grenzen? Stimmen Sie in zwanzig Jahren mit derselben Argumentation für heimliche Gedankenkontrollen, weil es ja keine verbrecherischen Gedanken geben darf?

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Wacker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wacker,

ich bin der Auffassung, daß Ihre Sicht der Dinge reichlich weltfremd und leider nicht sehr informiert ist.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein hochentwickelter Rechtsstaat. Unsere Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter sind sehr qualifiziert, rechtstreu und nicht korrupt. Das ist in vielen Ländern der Welt ganz anders.

Selbstverständlich benötigen die Sicherheitsbehörden im Rechtsstaat konkrete und handfeste Anhaltspunkte, wenn ein Telefon abgehört, ein Computer beschlagnahmt oder eine Wohnung durchsucht werden soll. Bei gravierenden Zwangsmaßnahmen entscheidet ein Richter, ob der Zugriff erlaubt wird. Auch die Prävention von Straftaten erfolgt im Rahmen und nach den Regeln des Rechtsstaats.

Freiheit ist immer begrenzt. Ich halte die Vorstellung, es gebe ein Grundrecht auf das Begehen von Straftaten, für komplett absurd. Ich empfehle Ihnen ganz einfach die Lektüre der Artikel 1 - 19 unseres wunderbaren Grundgesetzes.

Wenn zwei Menschen sich verabreden, einen Bankraub zu begehen und mit den Vorbereitungen der Tat beginnen, ist bereits die Verabredung strafbar.

Ich halte Ihre Vorstellung, irgendjemand wolle Gedanken kontrollieren, für irreal. Ich kenne in Deutschland niemanden, der das erwägt. Ein Student der Rechtswissenschaften lernt im ersten Semester, daß Gedankenkontrolle, wenn sie denn technisch möglich wäre, eine grobe und evidente Verletzung der Menschenwürde wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz