Frage an Dieter Wiefelspütz von Arne L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
wie begründen Sie ihre Zustimmung zur Online-Durchsuchung, wenn massgebliche Sicherheitsexperten und Strafrechtler [1] zu Bedenken gegeben haben, dass sich damit nur "virtuelle Eierdiebe" werden fangen lassen.
Mit freundlichen Grüssen.
1. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/07-04/index.php?sz=8
Sehr geehrter Herr Ludwig,
ich lese jede wissenschaftliche Stellungnahme zur Online-Durchsuchung. Ich bin aber auch Sicherheitsexperte und Rechtswissenschaftler und arbeite zur Zeit an einem Buch über die Online-Durchsuchung von Festplatten. Wichtige Entscheidungen lasse ich mir nicht von Experten abnehmen. Unser Land ist keine Experten-Demokratie. Das Parlament ist der Gesetzgeber. Die an der Gesetzgebung beteiligten Abgeordneten sind freilich gut beraten, wenn sie sich mit externem Sachverstand auseinandersetzen. Das tue ich sehr intensiv.
Unserer Polizei benötigt das angemessene, selbstverständlich strikt rechtsstaatliche Instrumentarium, um einer Kommunikation, die zu kriminellen Zwecken erfolgt, nachzugehen. Dabei ist die Entwicklung der Kommunikationstechnologie zu berücksichtigen.
Übrigens: Ich kenne niemanden, der sich für "virtuelle Eierdiebe" interessiert. Mir jedenfalls ist dafür meine Zeit zu schade.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz