Frage an Dieter Wiefelspütz von Martin G. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Herr Dr. Wiefelspütz,
in Ihrer Antwort an Herrn Schulz vom 07.01. beurteilen Sie die sog. B-Tarife der Versicherungsunternehmen als rechtlich unbedenklich. Sie haben sicher Recht, dass diesen Tarifen rechtlich kaum beizukommen ist.
Mich interessiert trotzdem Ihre Meinung, wie Sie denn die B-Tarife unter moralischen Gesichtspunkten einstufen. Wie ist es moralisch vertretbar, dass Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei Versicherungsunternehmen besser gestellt werden, als Angestellte, Arbeiter, Arbeitslose oder Hartz IV-Empfänger?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gorges
Sehr geehrter Herr Gorges,
bei allem Respekt, was hat eine Autoversicherung mit Moral zu tun? Ich denke, es geht bei diesen Versicherungen um ein Geschäft. Oder?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz