Frage an Dieter Wiefelspütz von Rainer B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Leider muss ich feststellen dass Sie die aus eigenem Erleben meines Umfeldes entstandenen Sorgen und Fragen Ihrer Wähler nicht ernst nehmen wenn Sie mir hier Vorurteile unterstellen.
Ich habe Ihre Antwort heute mich Bekannten diskutiert die ebenfalls (bisher) überwiegend SPD gewählt haben und das Thema ähnlich beurteilen wie ich. Wenn Sie das alles als Vorurteile abtun frage ich Sie, ob Sie wirklich noch nah genug am Alltag Ihrer Wähler sind um deren Probleme wahrzunehmen.
Wenn zum Beispiel in Hamburg, wo seit Ablösung der SPD-Senates die Präsenz der Polizei verbessert wurde, trotzdem die Jugendlichen nach Ihren Gewalttaten direkt wieder auf der Straße sind, weil die Gesetze es nicht zulassen dass diese selbst im Wiederholungsfall länger festgehalten werden können (wegen festem Wohnsitz etc.) und zwei Tage später wieder auffällig werden, muss sich dann nicht etwas ändern?
Wenn 19-jährige Täter bereits seit Jahren auffällig gewesen sind und trotzdem nach Gewalttaten weiterhin nach Jugendstrafrecht zu lächerlichen Strafen verurteilt werden ist das falsch und eine Gefährdung friedlicher Bürger.
Und Sie wundern sich dass Menschen Angst haben?
Wenn in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt immer wieder die gleichen rechtsradikalen Jugendlichen über Ausländer (und auch deutsche Staatsbürger) herfallen und nach lächerlichen Jugendstrafen bereits Wochen später wieder Angst und Schrecken verbreiten ist das so in Ordnung?
Wenn ausländische Jugendstraftäter auch nach mehreren Gewaltstraftaten nicht abgeschoben werden können weil die heutigen Regelungen das nicht zulassen muss nichts geändert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Baack
Sehr geehrter Herr Baack,
nicht nur ich, auch Sie müssen Kritik ertragen. Sie sind nicht einmal bereit, meine Antwort zu verstehen. Ich halte die gegenwärtige Rechtsordnung einschließlich Ausländerecht für völlig ausreichend, um angemessen auf Gewalttaten zu antworten. Das geltende Recht muß freilich angewendet werden. Es muß vor allem zügig angewendet werden. Siehe Hessen. Über meine Nähe zu meinen Wählern können Sie sich leicht anhand der Wahlergebnisse informieren. Ich leite Ihnen die Ergebnisse gerne zu.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz