Frage an Dieter Wiefelspütz von Arne L. bezüglich Recht
Hallo Herr Wiefelspuetz,
ihre Ausfuehrungen zum Waffenrecht finde ich interessant.
Sie leiten die Notwendigkeit das Fuehren bestimmter Waffen zu beschraenken daraus ab, dass Sie es besorgniserregend finden, dass junge Menschen diese zunehmend bei sich fuehren wuerden.
1. Ist es aber nicht vielmehr so, dass diejenigen wenigen, die diese Waffen fuehren, um damit Schaden anzurichten, sich von einem Verbot nicht abhalten lassen werden, aber gleichzeitig diejenigen, die die Gegenstaende aufgrund ihrer "dual use"-Eigenschaft zu einem legitimen Zweck fuehren in ihren Rechten beschraenkt werden koennten?
2. Wenn es ihnen nur um das Fuehren durch Jugendliche geht, sollte man dies dann nicht ausdruecklich ins Gesetz schreiben? Die BR-Vorlage 701-07 tut dies ausdruecklich nicht.
3. Ist ihnen bekannt, dass scharfe Waffengesetze und geringer Missbrauch in der Praxis oft gerade nicht korrelieren? Beispiel UK.
Mit freundlichen Gruessen.
Sehr geehrter Herr Ludwig,
ein strenges Waffenrecht ist kein Patentrezept, aber eine wichtiger Beitrag zur Prävention. Gelegenheit macht Diebe. Selbstverständlich muß ein strenges Recht angewendet werden. Schließlich: Wollen Sie, daß wir demnächst wieder Waffen mit an Bord eines Flugzeugs nehmen dürfen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz