Frage an Dieter Wiefelspütz von Christian G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
wie können Sie als studierter Jurist aus lediglich Parteipolitischem Gebaren heraus den schwarzen Peter der vorherigen Nicht-Verurteilung im Fall der Münchner U-Bahn-Schläger der Bayrischen Landesregierung zuschieben, wo gerade Sie doch von der Gewaltenteilung wissen sollten.
Wie soll da die Legislative der Judikative vorschreiben, wie sie zu handeln hat?
Bayrische Richter stammen nicht zwangsläufig aus Bayern und sind erst recht nicht notorische CSU-Wähler, vielmehr folgen Richter etablierter Rechtsprechung, und das bundesweit!
In diesem Falle würde ich Sie um eine Stellungnahme bitten, in der Sie dezidiert die Möglichkeiten der Einwirkung von Herr Beckstein auf die Bayrische Rechtsprechung aufzeigen beziehungsweise seine persönlichen Verfehlungen im Bezug auf nach akut herrschender Meinung zu mild verurteilter Straffälliger. Werden Kriminelle in einem Rechtsstaat von einem unabhängigen Richter vor einem ordentlichen Gericht zur Verantwortung gezogen, oder geschieht dies neuerdings durch den amtierenden Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Geitmann
Sehr geehrter Herr Geitmann,
die politische Verantwortung für das, was in der Verantwortung des Freistaates Bayern geschieht, trägt der Ministerpräsident. Zur politischen Verantwortung gehört auch die Verantwortung für die Justiz.Ich bin selber in einem anderen Leben Richter gewesen und weiß um die besondere Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit in einem Rechtsstaat. Aber auch unabhängige Richter werden vom Staat eingestellt, befördert und fortgebildet. Oder existieren Richter außerhalb unserer Welt?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz