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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Rainer S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Rainer S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Unter http://www.presseportal.de/pm/57706/1111552/saarbruecker_zeitung ist zu lesen, dass Sie gegenüber der Saarbrücker Zeitung folgendes gesagt haben: "Niemand muss in Deutschland eine Waffe bei sich haben. Das sollten wird denen überlassen, bei denen das Gewaltmonopol liegt, also der Polizei."

Ich möchte dies zum Anlass nehmen und Ihnen folgende Frage stellen:

Ein Gewaltmonopol des Staates kann nach mehrheitlicher Auffassung aus dem Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitet werden. Nach hehrer staatsrechtlicher Lehre überträgt das Volk die Staatsgewalt auf drei Teilgewalten, nämlich die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung. Damit wird klar geregelt, dass es zB. keine parallelen, staatsähnlichen Machtorgane (Clanführer, Warlords, etc.) geben soll. Faustrecht soll es nicht geben. Der Staat sorgt in einem gewissen Ordnungsrahmen für die Lebensverhältnisse.

Daneben gibt es noch die Bedeutung der Ausübung einer unmittelbaren physischen Gewalt, welche ebenfalls ausschließlich beim Staat liegen soll.

Wenn nun der private Waffenbesitz im Widerspruch zum staatlichen Gewaltmonopol gesehen wird, so wird etwas falsch verstanden:

Der bloße BESITZ oder auch das FÜHREN einer Waffe (auch eines Messers, exakt darum geht es ja) etabliert keine Machtstruktur außerhalb der staatlichen Organe! Weiterhin ergibt sich daraus auch keine Ausübung eines unmittelbaren physischen Zwangs gegen irgendwen und erst Recht keine Selbstjustiz. Im Falle der Notwehr ergibt sich kein Widerspruch, da unsere Rechtsordnung hierfür enstprechende Regeln vorhält.

Sind Sie daher mit mir einer Meinung, dass in der Diskussion um den privaten WaffenBESITZ einschließlich des FÜHRENS von Messern das Gewaltmonopol kein Argument ist, dass also das - wie Sie sagen - "bei sich haben" eines Messers keine Verletzung des Gewaltmonopols darstellt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmitz,

wollen Sie mit mir eine rechtswissenschaftliche Diskusssion über das Gewaltmonopol des Staates führen? Wenn ich die Zeit dafür hätte, könnte eine solche Diskussion sehr reizvoll sein. Wir haben ein besorgniserregendes Anwachsen des Führens von Waffen bei jungen Menschen zu verzeichnen. Ich bin der Auffassung, daß man sich vor diesem Hintergrund nicht auf die Position des Zuschauers beschränken sollte. Ich bin für ein entschieden strenges Waffenrecht und unterstütze Initiativen, das Führen von an sich zulässigen Waffen an bestimmten Orten generell zu untersagen

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz