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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Juergen L. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Juergen L. bezüglich Recht

Sie weisen wiederholt darauf hin, dass das bestehende Strafrecht im Bereich der Jugendkriminalität ausreicht. Wenn aber ein 20-jähriger (im Fall München) mit bereits 40 Vorstrafen (Tendenz steigende Schwere) immer wieder nach Hause geschickt wird, so ist für mich das Verhalten der Richter nicht mehr nachvollziehbar. Für mich und viele meiner älteren Mitbürger sind die Urteile eher als Strafvereitelung oder Begünstigung zu verstehen als eine Ahndung auf ein Delikt. Einige Richter sind mittlerweiler eher unabhängig vom Rechtsgedanken geworden und niemand wagt es, dieses auch einmal lautstark zu kritisieren. Oder wen meinen Sie, wenn Sie sagen, die bestehenden Gesetze müssen nur angewandt werden. Nicht nur die Polizeibehörden, sondern auch die Bürger werden alleine gelassen und sehen dem Parteiengezänk ohnmächtig zu, aber die Stimmung gährt, auch wenn Sie und Ihre Politikerkollegen dies immer herunter spielen, der Bevölkerung reicht es bald.
Wie sehen Sie die Aufgabe von Politik und Justizministern, diese durch die Richter und deren seltsame Urteile verursachten Irritationen wieder zu korrigieren oder sind die Richter heilige Kühe??

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lueckmann,

für bayerische Richterinnen und Richter ist die bayerische Justiz bzw. die Landesregierung des Freistaates Bayern verantwortlich. Das gilt auch für für den unangemessenen Umgang mit jugendlichen Straftätern. Ich rege an, daß Sie sich an den bayerischen Ministerpräsidenten Beckstein wenden. Die Vortaten der Jugendlichen oder heranwachsenden Täter von München hätten längst eine strenge Strafe gerechtfertigt. Die Gesetze dazu sind seit Jahrzehnten vorhanden. Man muß sie allerdings anwenden.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz