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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Ingo G. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Ingo G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Dieter Wiefelspütz,

ich möchte Ihnen ein paar Fragen stellen, die die Vorratsdatenspeicherung und die Onlineüberwachung der Personal Computer (PC) betreffen.
Ab dem 01.01.2008 ist es offiziell und gesetzlich geregelt, das Thema Vorratsdatenspeicherung. Das diese Anlagen für diese Datenspeicherung schon aufgebaut sind, ist nicht meine Frage. Sondern ich möchte von Ihnen wissen, wie lange diese Anlagen schon in Betrieb sind und unsere Daten schon gespeichert werden? Dass diese Anlagen schon Betrieb sind ist eigentlich logisch, oder würden Sie eine Anlage aufbauen und diese erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb nehmen. Ich glaube eigentlich nicht. Deswegen die Frage, warum werden die deutschen Bürger nicht darüber in Kenntnis gesetzt?
Und nun zu meinem zweiten Punkt, die Onlineüberwachung eines PC.
Bisher ist der geplante „Bundestrojaner“ offiziell in der Entwicklung. Aber glauben Sie, dass dieser eine solange Entwicklungszeit braucht? Ich bin davon überzeugt, dass dieser „Bundestrojaner“ bereits eingesetzt wird um unsere Rechner ohne unsere Kenntnis durchschnüffeln zu können.

Mit freundlichen Gruß

Ein deutscher Bürger
(Ingo Gossweiler)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gossweiler,

die Verbindungsdaten werden von dem privaten Telekommunikationsunternehmen aufgezeichnet und (unterschiedlich lange) aufbewahrt, dessen Kunde Sie sind. Das geschieht aus Gründen der Erstellung der Rechnung seit vielen Jahren. Mit dem neuen Gesetz werden die Aufbewahrungszeiten standardisiert. Für weitere Verbindungsdaten, die aufbewahrt werden müssen, werden die Telekommunikationsfirmen Speicherkapazitäten schaffen müssen. Die Online-Duchsuchung von Festplatten ist gegenwärtig in Deutschland nicht zulässig, weil es keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gibt. Wenn Sie überzeugt sind, daß gleichwohl zur Zeit Online-Durchsuchungen von Festplatten in Deutschland stattfinden, sollten Sie unverzüglich Strafanzeige erstatten. Sie werden freilich Ihre Strafanzeige auf Tatsachen stützen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz