Frage an Dieter Wiefelspütz von Stefan S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,
Der Bericht der 9/11 Kommission weist an allen Enden mächtige Lücken auf und widerspricht sehr oft auch den einfachsten Naturgesetzen. Das auch Juristen und andere Personen in hohen Ämtern sowie das gesamte restliche Universum eben diesen Gesetzen unterliegen (ob sie wollen oder nicht) sollte auch einem Laien in Sachen Physik klar sein. Es ist z.B. von einer Kettenreaktion die Rede, welche alle darunterliegenden Stockwerke mit sich riss. Die Türme kollabierten aber jeweils mit nahezu freier Fallgeschwindigkeit (hierzu Newtons Beschleunigungsgesetz) also ungebremmst.
Weiterhin soll das Kerosin, welches nach 40 Minuten mit maximal 1200 °C brennt (und auch nur, wenn die Treibstoffzufuhr erhalten bleibt) für das Schmelzen der Stahlträger (Schmelztemperatur um die 1700 °C bei Baustahl) verantwortlich sein.
Das waren zwei leicht überprüfbare Fakten aber die Liste der Unstimmigkeiten ist wesentlich länger. Allerdings möchte ich an dieser Stelle zu meiner Frage kommen und nicht alle Lügen der 9/11 Kommission aufzählen.
Darf ein Ereignis, das so umstritten und bei Weitem noch lange nicht endgültig geklärt ist, für Änderungen im Deutschen Grundgesetz herhalten?
Ich hatte es so in Erinnerung, dass das GG sich selbst schützt und nicht geändert werden kann, was dann auch unseren Verfassungsschutz überflüssig macht (der eh überflüssig ist, da wir ein GG und keine Verfassung haben. Sie dürften die kleinen aber wichtigen Unterschiede kennen). Und warum kommt Herr Schäuble erst sechs Jahre nach diesen Anschlägen auf die Idee? Hätten solche Gesetzesänderungen (Abschuss von Passagiermaschinen, etc.) nicht schon viel früher angestrebt werden müssen?
Wo bleibt die Stichhaltige Beweisführung? (Resignation ist nicht meine Stärke, daher wäre ich sehr froh, wenn Ihre Antwort auch kein Rat zur Selbigen ist.)
Ich verbleibe mit freundlichsten Grüßen, wünsche Ihnen ein frohes Fest und alles Liebe
S. Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich räume ein, daß ich nicht verstehe, welche Frage Sie mir stellen wollen. Das Grundgesetz schützt sich selber? Was meinen Sie damit? Wie soll es möglich sein, daß ein Gesetz sich selber schützt? Das Grundgesetz kann nicht geändert werden? Das Gegenteil ist richtig. Das Grundgesetz ist seit 1949 vielfach geändert worden. Das Luftsicherheitsgesetz, das in besonders gelagerten Notfällen auch den Abschuß eines Zivilflugzeugs erlauben sollte, ist während der Zeit der Rot-Grünen Koalition verabschiedet worden. Herr Schäuble hat mit diesem Gesetz nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz