Portrait von Dieter Wiefelspütz
Dieter Wiefelspütz
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dieter Wiefelspütz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Volker H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Volker H. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Dr. Wiefelspütz,

sehr vermisse ich im abgeordnetenwatch.de einen Knopf "nicht lesenswert".
Auf Ihre Antwort vom 01./08.12.2007 an Herrn Holdefleiß hätte ich diesen gleich mehrmals gedrückt.

Keine Antwort ist auch eine Antwort. Es stimmt mit meinen Nachforschungen überein. Niemals wurde vom Bundestag die Anwendung des RÜG auf Bestandsübersiedler beschlossen.

So hat also die Praxis der DRV Bund den § 259a auf bereits in das Rentensystem der Bundesrepublik eingegliederte Personen anzuwenden keinen parlamentarischen Rückhalt.
Die Sozialgerichte folgen den Vorgaben des BMAS und lassen keine Revision beim Bundessozialgericht zu.

Zitat Friedrich des Großen (1712-1786) zum Fall des Müllers Christian Arnold:
"Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones aufzuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung".

Meine Fragen zur Bundesdrucksache 16/5571 an Sie:

1. zur Antwort auf Frage 4 und 5: Bereits in das Rentenrecht eingegliederte ehemalige Übersiedler erfüllen genau die Bedingungen des § 256(3a) des SG VI. Sie werden aber nicht so wie der andere Teil der Gruppe von Normadressaten behandelt.
Gilt für uns Altübersiedler nicht der Art. 3 Abs. 1 GG?

2. zur Antwort auf Frage 7: Ich mußte für meine Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterschreiben, in der die Anwendung des §303a des StGB angedroht wurde, falls eine unerlaubte Datenveränderung vorgenommen wird. Da wir Altübersiedler bereits einen Datenstamm bei der BfA besaßen und dieser heimlich und ohne Mitteilung an die Betroffenen geändert wurde und die Bundesregierung keine Angaben über den Umfang der Änderungen machen kann, ist der Tatbestand der Datenveränderung erfüllt.
Gilt der §303a nicht für Bundesbeamte?

Mit freundlichen Grüßen
Volker Hilgert

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hilgert,

es steht Ihnen nicht zu, mich zu belehren. Ich halte die Antwort der Bundesregierung für angemessen, zutreffend und erschöpfend.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz