Frage an Dieter Wiefelspütz von Steffen L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich habe Ihre
Antwort vom 1.12.2007 auf die Frage von Herrn Holdefleiß vom 28.11.2007 gelesen. In einer Demokratie kann jeder seine Meinung vertreten, Sie und ich. Als Ergänzung zur zweiten Frage von Herrn Holdefleiß zeige ich Ihnen die Wirkung dieser Gesetzesänderung.
Ich bin 65 Jahre, Dipl. Ing. Verfahrenstechnik, Wohnortwechsel 1984 mit Familie aus polit.-humanitären Gründen von Leipzig nach Wuppertal, Verwaltungsakt Aberkennung der Staatsbürgerschaft der DDR incl. Verzicht auf alle Forderungen ( Rente ), Verwaltungsakt Eingliederung in die BRD mit Feststellungsbescheid nach FRG (dokument. Einkommen in DM ).
Mit Rentenantrag 2002 erstmalige Mitteilung der DRV, dass der FRG-Bescheid ungültig sei, ich wurde juristisch in einen DDR-Bürger rückverwandelt.
Ist dieser heimliche Akt überhaupt zulässig ?
Rentenanspruch für 16 Jahre Ingenieurtätigkeit nach FRG 537,91 €, neue Rente nach RÜG 327,63 €, Reduzierung auf die Anwartschaften eines ungelernten Arbeitnehmers in der untersten Lohngruppe.
Jetzt der Hammer, meine ehemaligen Kollegen in Sachsen erhalten bei gleichem Einkommen im gleichen Zeitraum 638,95 €, egal ob sie in der sogenannten FZR waren oder nicht ( AAÜG ).
Sie haben aufgrund Ihrer Biografie die besten Voraussetzungen, Wirkungen von Gesetzen zu erkennen. Haben Sie bei der Gesetzesänderung dies schon gewußt?
AltBK G.Schröder sagte, wenn ein Gesetz falsch wirkt, muß es geändert werden.
Ist es richtig, dass Funktionäre der DDR, die unseren 9-jährigen Sohn vor der Ausreise mit Fragen genervt haben, willst Du lieber bei deinen Freunden bleiben oder in den Westen, die doppelte Rente erhalten? Können Sie diese Ungleichbehandlung, die heimliche Wegnahme von zugesicherten Rentenanwartschaften und die Bestrafung derjenigen Bürger, die vor der Einheit Deutschlands nicht mehr DDR-Bürger waren, mit Ihrer Rechtsauffassung vereinbaren?
Zeigen Sie Mut und sprechen Sie offen aus, dass hier ein gewaltiger Fehler begangen wurde.
Danke Steffen Lerch
Sehr geehrter Herr Lerch,
ich habe meiner Antwort an Herrn Holdefleiß nichts hinzuzufügen. Ich halte die Antwort der Bundesregierung für schlüssig und überzeugend. Ich möchte mich nicht wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz