Frage an Dieter Wiefelspütz von Jürgen H. bezüglich Recht
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ICH HABE SIE ALS ALTABGEORDNETEN NACH IHRER ERINNERUNG AN DIE SCHAFFUNG DER GESETZE ZUM BEITRITT DER DDR GEFRAGT.
Meine Frage noch einmal präzise:
HAT ES IM BUNDESTAG SEINERZEIT ODER SPÄTER DEBATTEN ODER GAR BESCHLÜSSE GEGEBEN, DIE DIE EINORDNUNG DER RENTENANWARTSCHAFTEN DER BEREITS EINGEGLIEDERTEN DDR-ALTÜBERSIEDLER NACHTRÄGLICH NOCH EINMAL ZUR DISPOSITION STELLTEN?
Darauf gibt es nur 3 Antwortmöglichkeiten.
1. Ja. Und zwar sind die Debatten im Protokoll XX/YYYY zu finden. Die Beschlüsse kann man im Gesetz "Z" unter § "xyz" nachlesen.
2. Nein. Solche gab es nicht.
3. Ich kann mich nicht erinnern, leider.
Bitte entscheiden Sie sich für eine der 3 Antwortmöglichkeiten.
Die folgende, von Ihnen überflüssigerweise beantwortete Frage habe ich ausdrücklich NICHT gestellt:
Wie finden Sie die von der Regierung für angemessen erachtete Darstellung?
Also HIERZU BITTE NICHT NOCH EINMAL EINE ANTWORT.
Aber eine ZUSATZFRAGE sei gestattet:
Liegt Ihnen eigentlich etwas daran, daß die Wähler das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit und Wahrhaftigkeit der Abgeordneten behalten?
Wenn das so ist (und daran möchte ich weiterhin glauben können), dann beantworten Sie meine ursprüngliche Frage. Bitte. Und zwar erst dann, wenn Sie sich ausreichend informiert haben.
Sehr geehrter Herr Holdefleiß,
ich habe meiner Antwort an Sie nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz