Frage an Dieter Wiefelspütz von Anton F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
aus Ihrer Antwort auf Herrn Borkert geht hervor das die Gefahr von Terrorismus nicht der Grund zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist. Aus Ihrer Antwort auf Herrn Wiechers geht darüberhinaus hervor, dass Sie der Meinung sind, dass der Gesetzgeber grundsätzlich eigentlich auch an das Grundgesetz gebunden ist.
Was, wenn nicht der Terrorismus, ist dann ihr Grund im Falle der VDS sich ausnahmsweise nicht ans Grundgesetz zu halten?
Und wie kommen Sie darauf, dass wir diese Entscheidung des Gesetzgebers einfach so hinnehmen müssen? Wissen Sie wirklich nicht, dass wir es selbstverständlich vom Verfassungsgericht ausserkraft setzen lassen können? (Vom Recht auf Widerstand gegen jeden der sich anschickt die verfassungsgemäße Ordnung abzuschaffen will ich hier erst gar nicht sprechen.)
Mit freundlichen Grüssen,
Anton Flügge
Sehr geehrter Herr Flügge,
wenn Sie das Bundesverfassungsgericht anrufen wollen, dann tuen Sie das bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz