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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Roland S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Roland S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

in Ihrer Antwort an mich zu BVerwG 2 WD 12.04, erklären Sie mit dem Staatsrechtler Prof. Wieland, dass mit dem Urteil die Durchsetzung der deutschen Rechtsordnung in Gefahr sei, da sich jeder Soldat fortan bei jedem Befehl auf sein Gewissen berufen könne, wenn er meinte die Durchführung eines Befehl würde gegen sein Gewissen verstoßen.

Ich bin kein ausgewiesener Rechtsexperte und habe auch nicht die Praxiserfahrung, die Sie als Richter an einem Verwaltungsgericht sammeln durften - aber das Urteil des BVerwG interpretiere ich ganz anders:
Ein Soldat kann sich eben NICHT immer auf sein Gewissen berufen - innsbesondere dann, wenn die Befehle des Dienstherren verfassungskonform und völkerrechtskonform sind.

In diesem ganz speziellen Falle, waren aber aus Sicht des BVerwG berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes des Soldaten erkennbar, nämlich, die Unterstützung einer völkerrechtswidrigen Handlung einer kriegführenden Nation.

Ich frage Sie, wann, wenn nicht jetzt, hat ein Soldat das Recht und auch die Pflicht sein Gewissen zu befragen?
Wenn ein Dienstherr Bundesrepublik Deutschland meint, einen Soldaten zur Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Krieges heranziehen zu können, MUSS diesem eine Alternative eröffnet werden!
Könnte es nicht sein, dass Sie das außergewöhnlich mutige Urteil des BVerwG auch deshalb als "skandalös falsch" empfinden, weil es de facto eine schallende Ohrfeige für die Doppelzüngigkeit der Regierung Schröder war, die offiziell zwar den Irakkrieg kategorisch ablehnte - auch unter Hinweis eines Völkerrechtsbruchs! -, ihn aber passiv mit logistischer Hilfsleistung unterstützte?

Mit freundlichen Grüßen, etwas ratlos,
Roland A. Schneider

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

ich habe meine Auffassung klar und präzise dargestellt. Warum respektieren Sie meine Überzeugungen nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz