Frage an Dieter Wiefelspütz von Norbert L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Wiefelspütz
Bezüglich Ihrer Antwort an Herrn Schneider vom 27.11.2007
Dass die Gewissensfreiheit immer mit dem Interesse der staatlichen Organisation kollidiert ist ja klar.
Sie wissen als Jurist auch, dass im Rahmen verfassungsimmaneter Schranken solche Kollisionen in der Rechtspraxis abgefangen werden sollen. Dies ist natürlich ein weiter Spagat. Der Staatsfan wird dabei sein Augenmerk besonders auf die Interessen der Staatsorganisation richten. Der betroffene Bürger richtet seinen Anspruch selbstredend auf die Menschenwürde.
Bei der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen ist es z.B. so, dass die Abwägung nicht einmal stattfindet, weil letztlich Staatsfans im BVerfG die Kriegsteuerverweigerung nicht einmal als schützenswert erachten. Vielleicht stimmen Sie mit mir überein, dass die Gewissensfreiheit hier zu kurz kommt.
Wenn nun ein Gericht damit überrascht und einen Gewissensentscheid gar für Soldaten schützt, dann ist das doch aus der Sicht der Justizgeschichte als äußerst mutiger Präzedenzfall zu betrachten, was die Rechtswissenschaft doch mal auf anregen müsste eine klare und nachvollziehbare Regel zu finden, die Gewissensfreiheit so umzusetzen, dass sie auch tatsächlich mal zum Tragen kommt.
Was trägt die Politik dazu bei?
MfG
N. Lennartz
Sehr geehrter Herr Lennartz,
warum respektieren Sie nicht, daß ich dezidiert anderer Auffassung bin als Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz