Frage an Dieter Wiefelspütz von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort, wer "solchen Schwachsinn" wie den Zugriff der Urheberrechtsinhaber auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Verbindungsdaten denn erfinde:
Dieser "Schwachsinn" (hier stimme ich Ihnen in Ihrer Bewertung zu), wird z.B. von Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat erfunden.
Ich zitiere nun aus der Drucksache 798/1/07 des Deutschen Bundesrates:
>>>
Empfehlungen der Ausschüsse
zu Punkt ... der 839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007
[...]
"Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft.
Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht."
>>>
Vor diesem Hintergrund wiederhole ich noch einmal die Frage meines Vorredners vom 04.06.2007:
Wie erhöht es die Sicherheit des deutschen Volkes, wenn Musik- und Filmindustrie auf gesammelten Daten zugreifen können?
Mit sozialdemokratischem Gruß
ANDREAS KRUCK
Sehr geehrter Herr Kruck,
ich habe nicht vor, mich zu wiederholen. Wenn Sie eine Frage an den Bundesrat haben, wenden Sie sich an den Bundesrat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz