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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Peter M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

zunächst einmal vielen Dank, dass Sie sich zu Fragen zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung überhaupt äußern.
Zunächst gilt festzuhalten, dass die öffentliche Werbung und Erläuterung zu diesem Gesetz im Vorfeld dürftig war.
Die folgenden Fragen konnten aus meiner Sicht bislang nicht hinreichend beantwortet werden.

1. Die privaten Anbieter müssen für die Datenspeicherung im wesentlichen im Vorfeld viel Speicherkapazität und etwas Rechenleistung und Software bereitstellen, Tendenz pro Jahr stark steigend. Warum richtet sich deren Entschädigung nicht nach diesen Kriterien?

2. Mit der Vorratsdatenspeicherung werden umfangreiche personengebundene Datenmengen bei Privatunternehmen entstehen. Wie wird der sorgfältige Umgang mit diesen Daten sichergestellt?

3. Warum ist die Informationspflicht gegenüber dem überwachten Bürger nicht klar geregelt?

4. Warum gibt es keinen klaren Strafenkatalog, der bei Fehlern der staatlichen Stellen die entsprechende Vergütung für den Bürger/die Bürgerin schnell klärt?

5.Wie ist generell das Qualitaetsmanagement bei der Umsetzung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung geregelt?

6.Warum haben sich die Parlamentarier, die dieses Gesetz beschlossen haben, eine Ausnahmestellung verschafft?

7.Warum wurde diese nicht auch den Journalisten zugebilligt?

Weitere Fragen:

1.Wie beurteilen sie generell die Arbeit an einem Gesetz, dass nun der größten Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht entgegensieht.

2.Finden Sie, dass es eine gute Werbung fuer die parlamentarische Demokratie ist, wenn man als einfaches Druckmittel gegen so ein Gesetz seinem Abgeordneten vielleicht mal ein paar oeffentliche Fragen stellen kann?

3.Denken Sie, dass in Anbetracht der Entstehung und der Nachwehen dieses Gesetzes, der Verweis auf das Dritte Reich als Begründung zur Ablehnung von Volksabstimmungen auf Bundesebene wirklich greift?

Viele Gruesse und vielen Dank im voraus fuer die Antworten

peter mueller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mueller,

der Deutsche Bundestag hat mit breiter Mehrheit das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung beschlossen. Ich habe in diesem Forum vielfach zu diesem Gesetz Stellung genommen. Auf diese Stellungnahmen verweise ich. Das Gesetz ist sorgfältig beraten worden und enthält eine umfangreiche Begründung. All dies steht Ihnen zur Verfügung.Soll der Gesetzgeber auf ein Gesetz verzichten, weil sich eine Bürgerinitiative gegen dieses Gesetz gebildet hat? Das können Sie doch nicht ernsthaft meinen! Die Unternehmen müssen bereits jetzt sogfältig mit den Verbindungsdaten umgehen. Daran ändert sich nichts.Ich habe nicht das geringste Problem damit, daß Verfassungsbeschwerden gegen dieses Gesetz eingelegt werden sollen. Wir sind ein Rechtsstaat. Die vertrauliche Kommunikation zwischen einem Bürger und einem Geistlichen, zwischen einem Mandanten und einem Strafverteidiger, zwischen einem Bürger und einem Bundestagsabgeordneten ist in Deutschland kraft Verfassung besonders geschützt. Das finde ich wunderbar. Ein Journalist ist nicht Mitglied eines Verfassungsorgans. Die Rechte der Journalisten (Informantenschutz) sind Im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nach Maßgabe des Cicero-Urteils des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden. Das halte ich für richtig.Das Gesetz wird regelmäßig evaluiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz