Frage an Dieter Wiefelspütz von Uwe B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
folgende Schlagzeile las ich am 24.11.2007 bei heise.de:
"Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten" nachzulesen unter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99505 .
Darin möchten die Länder den Rechteinhabern ohne richterlichen Vorbehalt den Zugriff auf die Vorratsdaten ermöglchen.
Meine Frage lautet daher: Sie berufen sich immer bei der Vorratsdatenspeicherung auf den richterlichen Vorbehalt.
Warum kann er dann hier wahrscheinlich übergangen werden und hätten sie diesem Gesetz jetzt immer noch zugestimmt?
Ist das jetzt immer noch verfassungsgemäß?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Behrendt
Sehr geehrter Herr Behrendt,
der Richtervorbehalt ist unverzichtbar und nicht verhandelbar. Basta!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz