Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Ihren verschiedenen Antworten entnehme ich, dass Sie ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung sind. Aktuell sind in Großbritannien 25 Millionen Datensätzen "verschwunden" und vermutlich ist dies nur die Spitze des Eisberges, weil andere Fälle mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Das BSI hat im Lagebericht 2007 vermeldet, dass (Zitat) "eine dauerhafte Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus ... nicht alleine durch Experten erzielt werden kann ..."
Ich bin mit führenden Experten auf diesem Gebiet einig (u. a. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein), dass aufgrund solcher Vorkommnisse eine Datenspeicherung im geplanten Umfang unverantwortlich und hinsichtlich der möglichen Risiken nicht vertretbar oder zumindest hochriskant ist.
Sie haben dem Gesetz zugestimmt , daher meine Frage: Wer schützt uns, sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz, vor ähnlichen Vorkommnissen in Deutschland? Garantieren Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu 100%, dass so etwas hier nicht passiert? Und falls doch, wer trägt (über das Wort des Bedauerns hinaus) die Konsequenzen dafür? Welche rechtlichen Ansprüche seitens der Bürger an den Gesetzgeber gibt es in einem solchen Szenario?
P.S.: Es geht mir bei dieser Fragestellung um den Verlust, die Manipulation oder Entwendung der gespeicherten Daten in den Fällen, in denen keine Ermittlungen usw. laufen.
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bleicher
Sehr geehrter Herr Bleicher,
ich verstehe Ihre Frage nicht. Ihre Verbindungsdaten werden von dem Unternehmen aufbewahrt, dessen Kunde Sie sind. Wenn Daten bei dieser Firma abhanden kommen, ist das ein Problem Ihres Vertragspartners im Verhältnis zu Ihnen.
Im Übrigen: Absolute Garantien gibt es nicht.
Nirgendwo.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz