Frage an Dieter Wiefelspütz von Herrmann L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
Ich finde es bedauerlich, dass Sie zur Frage nach Ihrem Umgang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung lediglich mit Verweis auf Ihre Qualifikation antworten, dem interessierten Leser jedoch inhaltlich keinen Hinweis darauf geben, worauf Sie die Auffassung stützen, die Vorratsdatenspeicherung sei damit vereinbar.
Umsomehr verwundert es mich, wenn Welt Online berichtet, Sie planten die Einführung eines "Kommunikationsgrundrechts". In welchem Verhältnis stünde ein solches zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Würde es dieses ergänzen oder ersetzen? Und welchen Wortlaut könnte es beispielsweise haben?
Sehr geehrter Herr Löhns,
ich glaube nicht, daß ich es mir so einfach mit der Beantwortung der Fragen mache, wie Sie vorgeben. Kein Abgeordneter, ich wiederhole kein Abgeordneter, hat auch nur halb so viele Fragen zur Vorratsdatenspeicherung beantwortet wie ich. Wenn Sie sich etwas genauer und vorurteilsfreier mit meiner Arbeit auseinandersetzen würden, wäre Ihnen schon vor Monaten aufgefallen, daß ich für ein neues Kommunikationsgrundrecht eintrete. Dieses neue Kommunikationsgrundrecht ist eine Weiterentwicklung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Einen Wortlaut gibt es noch nicht. Ich will eine breite Debatte anstoßen, an deren Ende ein neues Grundrecht im Grundgesetz stehen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz