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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Andreas A. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Andreas A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Abend Herr Dr. Wiefelspütz,

vielen Dank für ihre prompte Antwort am 18.11.

Sie schrieben:

"Solange ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin, ist für mich die Meßlatte das Grundgesetz, insbesondere Artikel 38 des Grundgesetzes."

Ich weiß, dass sie sich den Aussagen dieses Artikels verpflichtet fühlen, das respektiere ich selbstverständlich.

Dort steht (für diejenigen, die den Artikel nicht auswendig kennen):

"(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Dieser letzte Satz würde für mich persönlich nur dann Sinn machen, wenn Abgeordnete wirklich Vertreter des GANZEN Volkes wären. Doch dem ist ja nicht so! Wie können Sie Vertreter des GANZEN Volkes, also JEDES Bürgers sein, wenn Sie NICHT JEDER Bürger gewählt hat? Wenn die Wahlbeteiligung in der Bevölkerung meinetwegen bei 50% liegt (bei der letzten Bundestagswahl war sie wohl nicht höher, wenn ich mich recht erinnere), und z.B. die CDU 40% der Stimmen bekommt (das sind ja nur Rechenbeispiele), dann sind CDU-Abgeordnete also nur von 20% des Volkes gewählt worden, oder sehe ich da etwas falsch?

D.h. mit anderen Worten: Nur jeder 5.(!) Bundesbürger hat diese Partei gewählt. Wie kann man dann davon sprechen, man sei Vertreter des GANZEN Volkes?
Verstehen Sie da mein Problem?

Liebe Grüße,
Andreas Abels.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Abels,

ein Volksvertreter vertritt das ganze Volk und damit auch diejenigen, die ihn nicht gewählt haben oder gar nicht zur Wahl gegangen sind. Das ist in jeder anderen Demokratie genauso wie in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz