Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspuetz,
in der "Welt" werden Sie zitiert: "Das Internet ist ein neuer Raum der Freiheit, der im Grundgesetz nicht vorkommt". Sie wollten daher das Grundgesetz aendern mit der Einfuehrung eines "Kommunikationsgrundrechts".
Artikel 5 des Grundgesetzes in seiner jetzigen Form lautet (ich weiss, Sie kennen den Wortlaut, aber andere Leser vielleicht nicht): "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." .
Inwieweit ist Artikel 5 Ihrer Meinung nach im Internet nicht verbindlich?
Inwiefern soll das "Kommunikationsgrundrecht" Artikel 5 einschraenken?
Mit freundlichen Gruessen,
Peter Rhode
Sehr geehrter Herr Rhode,
ich werbe für ein neues Kommunikationsgrundrecht, das neue Kommunikationsformen, insbesondere das Internet berücksichtigt. Selbstverständlich gilt Art. 5 GG im Internet. Das bleibt auch so. Mir geht es um den Schutz neuer Kommunikationsformen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz