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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Peter R. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspuetz,

in der "Welt" werden Sie zitiert: "Das Internet ist ein neuer Raum der Freiheit, der im Grundgesetz nicht vorkommt". Sie wollten daher das Grundgesetz aendern mit der Einfuehrung eines "Kommunikationsgrundrechts".

Artikel 5 des Grundgesetzes in seiner jetzigen Form lautet (ich weiss, Sie kennen den Wortlaut, aber andere Leser vielleicht nicht): "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." .

Inwieweit ist Artikel 5 Ihrer Meinung nach im Internet nicht verbindlich?

Inwiefern soll das "Kommunikationsgrundrecht" Artikel 5 einschraenken?

Mit freundlichen Gruessen,
Peter Rhode

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rhode,

ich werbe für ein neues Kommunikationsgrundrecht, das neue Kommunikationsformen, insbesondere das Internet berücksichtigt. Selbstverständlich gilt Art. 5 GG im Internet. Das bleibt auch so. Mir geht es um den Schutz neuer Kommunikationsformen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz